Wollen Sie das Grundgesetz wegwerfen?
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1. Das deutsche Grundgesetz
Macht braucht Kontrolle: eine alte Weisheit. Für uns Deutsche aber wurde diese Einsicht bitter erkauft mit zwei Weltkriegen und dem Blut von Millionen Männern, die darin ihr Leben verloren. Die Überlebenden mussten am Ende einsehen, dass sie von den Herrschenden hinters Licht geführt worden waren. Erkauft aber ebenso mit dem Leben vieler Frauen, Kinder und Greise, die während der Kriege in Bombennächten, bei Flucht und Vertreibung, durch Hunger und Kälte, oder in den Konzentrationslagern der eigenen Regierung sterben mussten. Dabei sind noch gar nicht benannt die Millionen von Menschen in so vielen Ländern, die ebenso Opfer der Diktatur wurden. Diese Überlebenden legten für eine Zukunft ohne Diktatur ein Grundgesetz fest, das uns bis auf den heutigen Tag Glaubens- und Gewissensfreiheit, Frieden und Wohlstand gesichert hat. Ein Grundgesetz, das in seinem Vorwort, der Präambel, wohlweislich auf die Verantwortlichkeit vor Gott und den Menschen hinweist und sie einfordert. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (umgangssprachlich auch Deutsches Grundgesetz; abgekürzt GG), ist die geltende Verfassung des deutschen Staates, ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Besondere Bedeutung haben aufgrund der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus die im Grundgesetz verankerten Grundrechte. Die Präambel des Grundgesetzes lautet in seiner heutigen Form: Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
2. Das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten Wenn heute allgemein vom Ermächtigungsgesetz gesprochen wird, ist jenes gemeint, das am 23. März 1933 beschlossen wurde, das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich. Es wurde von den Nationalsozialisten beantragt und vom Zentrum und weiteren bürgerlichen Parteien unterstützt. Die Nicht-Nationalsozialisten hofften, damit weitergehende Machtansprüche der Nationalsozialisten eindämmen zu können. Genau das Gegenteil war später der Fall. Gegen das Gesetz stimmten damals nur die 94 anwesenden Abgeordneten der SPD. Dem Gesetz zufolge durfte künftig die damalige Reichsregierung Gesetze beschließen, auch ohne Zustimmung des Reichstages, ohne Ratifizierung durch den Reichsrat und ohne Gegenzeichnung durch den Reichspräsidenten. Das Gesetz war durch zwei Einschränkungen zeitlich begrenzt. Einerseits sollte es nur für die Dauer der gegenwärtigen Regierung gelten; dieser gehörten damals auch Nicht-Nationalsozialisten an. Anderseits war die Dauer grundsätzlich für höchstens vier Jahre angesetzt. Mit diesem Ermächtigungsgesetz wurde die nationalsozialistische Diktatur entscheidend weiter verfestigt. Es bildete bis Mai 1945 die rechtliche Grundlage der Gesetzgebung. Seit Juni 1933 saßen in Hitlers Regierung nur noch Nationalsozialisten oder gefügige Parteilose. Außerdem wurde das Kabinett im Laufe der Zeit durch zahlreiche Sonderbeauftragte weiter entmachtet. Im November 1933 wurde der Reichstag mit einer nationalsozialistischen Einheitsliste neu gewählt. 1937 und 1939 verlängerte der Reichstag das Ermächtigungsgesetz, 1943 wurde es per Führererlass verlängert. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 macht Ermächtigungsgesetze unmöglich, da es nur die ausdrückliche Änderung des Verfassungstextes erlaubt. Will man also eine neue Diktatur installieren, muss man das Grundgesetz aushebeln. Dies wird derzeit dadurch versucht, dass man die EU-Verfassung durchzudrücken versucht, die dann über dem Grundgesetz steht und es praktisch zum belanglosen Papiertiger macht. Zum anderen braucht man zur Errichtung der Europa-Diktatur wie auch damals im Nationalsozialismus 1933 ein Ermächtigungsgesetz. Wurde das Ermächtigungsgesetz von 1933 noch mit dem Tarnnamen „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ schmackhaft gemacht, so wird das Ermächtigungsgesetz der Eurokraten im Jahr 2009 einfach in einem Artikel 48 des mehrere hundert Seiten umfassenden Vertrages von Lissabon hineingeschmuggelt.
3. Das EU-Ermächtigungsgesetz In der Neuauflage der EU-Verfassung, dem „Vertrag von Lissabon“, finden wir unter Artikel 48 Abs.6 EUV vom 13. Dezember 2007 das, was Prof. Dr. jur. Schachtschneider als wohl erster öffentlich in seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als „EU-Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet. Aus dem genauen Wortlaut dieses Artikels: Art. 48, Absatz 6 Unterabsatz 2 Satz 1: „Der Europäische Rat kann einen Beschluss zur Änderung aller oder eines Teils der Bestimmungen des Dritten Teils des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erlassen.“ Was hier juristisch verklausuliert im EU-Verfassungstext erscheint, ist im Praktischen nichts anderes als zu gut deutsch die „Ermächtigung“. Der Staatsrechtler und Experte für Europarecht, Prof. Schachtschneider erklärt es für die Allgemeinheit verständlich so: Prof. Schachtschneider (Professur für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht) schreibt dazu: „Im vereinfachten Änderungsverfahren des Art. 48 Abs. 6 EUV ist der Europäische Rat ermächtigt, den Kern der Verfassung, nämlich alle Regelungen des Dritten Teils des AEUV, der den Binnenmarkt, die Wirtschafts- und Währungsunion, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und viele andere Politikbereiche umfasst, ganz oder zum Teil zu ändern, ohne dass der Bundestag und der Bundesrat oder gar die Völker dem zustimmen müssten. Auch das Europäische Parlament und die Kommission sind nur anzuhören.“ Dazu muss man wissen: Der Europäische Rat ist eine Institution von nicht einmal 30 Mitgliedern. (zum Vergleich: Der deutsche Bundestag hat über 600 Abgeordnete.) Die Mehrheit davon sind 15 bis 16 Personen, die in Zukunft die Macht haben, letztendlich jedes deutsche Gesetz (auch Grundgesetz) abzuschaffen. Die deutsche Staatsbürgerschaft in diesem Gremium werden vielleicht ein bis allerhöchstens drei Personen besitzen. Auch im Ermächtigungsgesetz von 1933 war nicht nur ein Mann in der Person Hitlers ermächtigt, sondern die Reichsregierung. In der Praxis aber zeigte sich, dass eine derartige Machtkonzentration in die Diktatur führt bzw. genau genommen bereits eine Diktatur ist. 1933 Ermächtigung der „Reichsregierung“, 2009 oder 2010 Ermächtigung des „Europäischen Rates“ An dieser Stelle ist es hilfreich, sich die Serie von Versuchen vor Augen zu halten, mit der die Eurokraten versuchen, diese EU-Verfassung gegen den Volkswillen durchzudrücken.
4. Gottlose EU-Verfassung: auf direktem Weg und auf verschlungenem Weg EU-Verfassung – der erste direkte Versuch Name: EU-Verfassungsvertrag Der EU-Verfassungsvertrags sollte ursprünglich am 1. November 2006 in Kraft treten. Zuvor war aber seine Annahme in allen – seinerzeit – 25 Mitgliedstaaten notwendig, entweder durch die dafür zuständigen nationalen Parlamente oder in Volksabstimmungen. Durch die Ablehnung der EU-Verfassung bei Volksabstimmungen in Frankreich am 29. Mai 2005 und in den Niederlanden am 1. Juni 2005 war die EU-Verfassung praktisch abgelehnt.
EU-Verfassung – der zweite und verschleierte Versuch Name: Vertrag von Lissabon Besteht aus einem anderen Namen und vier Teilen um die Verwirrung zu steigern: 1. Vertrag über die Europäische Union (kurz: EUV) 2. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) 3. Charta der Grundrechte der Europäischen Union 4. Protokolle und Anhänge
Nach dem Scheitern des EU-Verfassungsvertrages bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden wurde beschlossen, es nochmals, aber nun etwas undurchsichtiger zu versuchen. Die wesentlichen Bestandteile des Verfassungsvertrages wurden ganz einfach in ein Nachfolgewerk, den so genannten „Vertrag von Lissabon“, übernommen. Auf dieser Grundlage beschloss der Europäische Rat am 21. und 22. Juni 2007 in Brüssel die Ausarbeitung eines „Reformvertrages“, mit dem die Substanz des Verfassungstextes in die bestehenden Grundlagenverträge (EUV und EGV) eingearbeitet werden sollte. Dieser Reformvertrag wurde von den Staats- und Regierungschefs der EU am 13. Dezember 2007 unterzeichnet und heißt daher inzwischen „Vertrag von Lissabon“. Er sollte nach seiner Bestätigung durch alle Mitgliedstaaten bereits am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die Struktur des Reformvertrages bezweckte, Volksreferenden zu vermeiden. Wie bei der Euroeinführung soll auch die Einführung der EU-Verfassung ohne Volksbefragung geschehen, da man recht sicher weiß, dass die Bevölkerung der EU-Verfassung nicht zustimmen würde. Hier wird gegen das Grundgesetz verstoßen. In Irland, wo eine Volksabstimmung aber verfassungsrechtlich vorgeschrieben war, scheiterte der Vertrag von Lissabon durch das Votum der Iren am 23. Mai 2008 in Irland. In Deutschland, wo ebenfalls eine Volksabstimmung durchzuführen wäre, setzte sich vor allem die große Koalition über das Grundgesetz hinweg und ließ im Bundestag darüber abstimmen. Wie 1933 stellten sich nur wenige Abgeordnete gegen diese Machenschaften.
5. Die Klagen: Auch Graf Stauffenberg klagt gegen die EU-Verfassung Erste Klage wegen der Grundgesetzwidrigkeit des Vorgehens der Regierung sowie des Inhaltes der EU-Verfassung wurde vom CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Ausarbeitung: Prof. Schachtschneider Mittlerweile haben auch andere Personen oder Verbände geklagt. Unter den weiteren Klägern befindet sich inzwischen auch Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg. Er war als Abgeordneter im deutschen Bundestag von 1976 bis 1987 und Mitglied des Europäischen Parlaments von 1984-1992. Er ist der dritte Sohn des bekannten Widerstandskämpfers gegen die NS-Diktatur, Oberst Graf von Stauffenberg. Sogar die Partei „Die Linke“ klagt mittlerweile gegen diese EU-Verfassung. Die Linke natürlich weniger wegen der Glaubensfeindlichkeit der Verfassung, durch die die Christen in große Bedrängnis kommen werden, sondern wegen der diktatorischen und militanten Grundzüge.
6. Das Wichtigste: Was wir jetzt noch tun können Der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichtes ist noch nicht ergangen. Am 10. und 11. Februar 2009 fand die mündliche Anhörung der Kläger beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt. Das Urteil wird für Ende Juni erwartet. Dem Recht nach müssten die Kläger den Prozess gewinnen. Leider musste in der Vergangenheit beobachtet werden, dass die Verfassungsrichter nach Möglichkeit die Regierungspolitik unterstützen. Den Vorsitz der eigentlichen Verhandlung in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerden hat Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle (Parteimitglied der SPD). Von Andreas Voßkuhle und den anderen Richtern hängt nun die Zukunft Deutschlands und seiner Christenheit ab. Unsere Freiheit, besonders auch die unseres Glaubens, hängt am seidenen Faden. Sollten die Verfassungsrichter in Karlsruhe die Klagen gegen den Lissaboner Vertrag abweisen, würde dies quasi bedeuten, dass sie Deutschland und das Grundgesetz außer Kraft setzen.
Der Bundesvorstand der PBC bittet deshalb alle Mitglieder und Freunde der PBC: beten und fasten Sie für Andreas Voßkuhle um Weisheit, um den Geist Gottes, um einen mutigen Urteilsspruch gegen diese EU-Verfassung. Wir rufen des weiteren zum Gebet und Fasten für alle anderen Richter des Verfassungsgerichtes bis hin zum Berichterstatter des Verfahrens, Verfassungsrichter Udo die Fabio, auf. Der Druck auf die Richter ist mit Sicherheit unermesslich hoch.
Fritz Göldner, stellvertretender Bundesvorsitzender der PBC
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