Die Europäische Union - Ende der Freiheit?
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 Lothar Gassmann PBC: Herr Dr. Gassmann, warum kritisieren Sie Europa, warum kritisieren Sie die EU?
Gassmann: Die Europäische Union (EU) steht in großer Gefahr, sich zu einer Diktatur zu entwickeln. Begründung:
1. Nur in den wenigsten Ländern wurde die Bevölkerung befragt, ob sie der EU beitreten will.
2. Alle wesentlichen Entscheidungen in der EU werden zentralisiert.
3. Die Bevölkerung in den einzelnen Ländern und die nationalen Parlamente haben kaum Möglichkeiten, auf die laufende europäische Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Gelegentliche Wahlen und das mit hohen Hürden versehene Petitionsrecht können daran nur wenig ändern.
4. Die EU hat sich in allen entscheidenden Bereichen von Politik, Wirtschaft und Justiz de facto eine Totalermächtigung eingeräumt.
5. Die Bundesrepublik Deutschland büßt ihre Souveränität immer mehr ein, ebenso die anderen der EU angeschlossenen Staaten.
6. Das Recht der einzelnen Staaten (z.B. das deutsche Grundgesetz) wird zunehmend vom „Europarecht“ verdrängt.
7. Das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht muss seine entscheidenden Kompetenzen an den Europäischen Gerichtshof abgeben.
8. Die EU erstrebt Aufrüstung und eine Europa-Armee.
9. Die EU-Politik kann - insbesondere durch ihre „Nichtdiskriminierungs“-Klausel - eine Einschränkung der Meinungs- und Predigtfreiheit zur Folge haben.
Die Präambel und die Grundwerte-Definition des EU-Verfassungsvertrags stehen in wesentlichen Punkten im Gegensatz zum christlichen Glauben und könnten - besonders im Blick auf die „Nichtdiskriminierungs“-Klausel - eine Christenverfolgung in Europa herbeiführen.
PBC: Die abgelehnte EU-Verfassung soll nun unter dem Namen „Vertrag von Lissabon“ widerrechtlich an den Bürgern vorbei beschlossen werden. Gibt es Versuche, dies aufzuhalten?
Gassmann: „Auf zum letzten Gefecht - diesmal in Karlsruhe“ - so überschrieb die Süddeutsche Zeitung online einen Bericht am 25.5.2008. Darin heißt es:
„Der Bundestag hat dem EU-Reformvertrag von Lissabon schon vor einem Monat zugestimmt, der Bundesrat hat es soeben getan. Von deutscher Seite steht also dem gewaltigen Vertragswerk, das der Europäischen Union mehr Kraft und mehr Macht gibt, eigentlich nichts mehr im Wege. Eigentlich. Peter Gauweiler, CSU-Abgeordneter im Bundestag und einst der politische Ziehsohn von Franz-Josef Strauß, ist nämlich eigentlich ein Nichts neben dem Heer von EU-Beamten, die diesen Vertrag ausgearbeitet, neben der Phalanx von Regierungschefs, die diesen Vertrag besiegelt hat und neben den geballten Interessen, die hinter diesem Vertrag stehen. Aber dieser streitbare politische Außenseiter Peter Gauweiler ruft eine Instanz zu Hilfe, die ein letztes, ein allerletztes mal die Kompetenz hat, in die europäischen Dinge einzugreifen - das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Vertrag von Lissabon, der Vertrag also, gegen den Gauweiler klagt, nimmt nämlich dem Gericht diese Kompetenz. Die Klage, die seit Freitagmittag in Karlsruhe liegt, ist für dieses Gericht also die letzte Chance, seine eigene Entmachtung zu verhindern. Vorderhand wird das höchste Gericht darüber entscheiden müssen, ob sich die Bundesrepublik, ohne das Volk zu fragen, in einem europäischen Bundesstaat auflösen darf wie ein Stück Zucker im Kaffee.“
Laut Süddeutscher Zeitung steht „ein juristischer Großkampf“ an. Es geht „um den Fortbestand deutscher Souveränität“. Gauweiler bietet alle juristischen Instrumente auf: Organklage, Verfassungsbeschwerde, Antrag auf einstweilige Anordnung. Ferner soll dem Bundespräsidenten untersagt werden, das Vertragswerk zu unterzeichnen.“
PBC: Warum ist die Sache mit der EU-Verfassung widerrechtlich und wie begründen Gauweiler und sein Jurist diese Klage?
Auf Seite 4 der Klageschrift wird ausgeführt:
„Das Zustimmungsgesetz ist verfassungswidrig, weil es die grundgesetzlichen Strukturprinzipien der Bundesrepublik Deutschland, die in Art. 20 des Grundgesetzes niedergelegt sind, vor allem das demokratische Prinzip, aber auch das Sozialprinzip, das Bundesstaatsprinzip und vor allem das Rechtsstaatsprinzip verletzt.“
Gassmann: Prof. Schachtschneider argumentiert: Wenn wir wirklich eine Europäische Verfassung erhalten sollen, dann muss das Volk darüber entscheiden und nicht die Regierung: „Der pouvoir constitué darf nicht mit den existenziellen Aufgaben des pouvoir constituant befasst werden“ (S. 4). Dies bedeutet, dass das konstituierte Organ, also die vom Volk gewählte Regierung, nicht die Aufgabe des Volkes selbst übernehmen kann - nämlich, zu entscheiden, ob das Grundgesetz aufgelöst werden darf. Dies darf nur durch eine Volksabstimmung geschehen. Diese jedoch soll uns verweigert werden.
PBC: Roman Herzog, bis 1999 deutscher Bundespräsident, beschwört die Nation warnend ...
Roman Herzog, ehemaliger Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichtes und ehemaliger Bundespräsident, ist heute, obwohl er an der EU-Verfassung mitgewirkt hat, einer der schärfsten Kritiker derselben. Er sagt: „Eine intransparente, komplexe und verflochtene Mammut-Institution ist entstanden, die immer weitere Regelungsbereiche und Kompetenzen an sich zieht.“ Wir können hier deutlich die Gefahr einer Diktatur erkennen. Bereits der Philosoph Immanuel Kant hatte gewarnt vor dem unkontrollierbaren Großstaat.
PBC: Herr Dr. Gassmann, sie treten für eine Volksabstimmung in Deutschland ein - warum?
Eine politisch wichtige Forderung wäre ein Referendum (Volksabstimmung) über die konsolidierte Fassung des Vertrages über die Europäische Union, wie es etwa auch in Irland durchgeführt wurde, damit wir nicht unser Grundgesetz eintauschen gegen eine höchst bedenkliche Verfassung ohne Gottesbezug. Die Pro- und die Contra-Seite müssten hierbei ihre Sicht gleichberechtigt in der Öffentlichkeit darlegen dürfen.
Es handelt sich um eine Totalermächtigung! Zunächst ging es um eine Wirtschaftsgemeinschaft - jetzt geht es um die Grundlagen unseres Staates! Sie dürfen nicht einer Bürokratiebehörde ausgeliefert werden, die nur von Regierungshäuptern gelenkt wird, aber nicht mehr von Entscheidungen der Basis.
PBC: Herr Dr. Gassmann, wir danken Ihnen für Ihre Ausführungen und wünschen Ihnen alles Gute und Gottes Segen.
Das Gespräch führte Fritz Göldner, stellvertretender Bundesvorsitzender der PBC
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